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   BGH, 09.10.2019 - 4 StR 207/19   

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https://dejure.org/2019,36824
BGH, 09.10.2019 - 4 StR 207/19 (https://dejure.org/2019,36824)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2019 - 4 StR 207/19 (https://dejure.org/2019,36824)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2019 - 4 StR 207/19 (https://dejure.org/2019,36824)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung einer in den Niederlanden erlittenen Freiheitsentziehung im Verhältnis 1:1 bei einer Verurteilung wegen Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.09.2009 - 3 StR 264/09

    Anrechnung in Frankreich erlittener Freiheitsentziehung auf die Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 09.10.2019 - 4 StR 207/19
    Die Bestimmung des Anrechnungsmaßstabs für die von dem Angeklagten in dieser Sache in den Niederlanden erlittene Freiheitsentziehung war gemäß § 357 StPO auf den nichtrevidierenden Angeklagten K. zu erstrecken (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Mai 2019 - 2 StR 446/18, juris, Rn. 2; vom 1. September 2009 - 3 StR 264/09, NStZ-RR 2010, 27; MüKo-StGB/Maier, 3. Aufl., § 51 Rn. 67).
  • BGH, 02.09.2008 - 5 StR 356/08

    Tatbegriff bei mehreren Beihilfehandlungen und - infolge von Bewertungseinheit -

    Auszug aus BGH, 09.10.2019 - 4 StR 207/19
    Zwar hätte dies aus Gründen der Akzessorietät der Teilnahme insoweit zur Annahme eines einheitlichen Beihilfedelikts des Angeklagten geführt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2008 - 5 StR 356/08, NStZ-RR 2008, 386), und wegen der Identität der zur Anwendung gebrachten Strafrahmen (§ 29a Abs. 2, § 30 Abs. 2 BtMG) wäre hier auch eine Verklammerung der hierzu jeweils tateinheitlich verwirklichten Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch die Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Betracht gekommen (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 530/11, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 13; Beschluss vom 25. September 2019 - 4 StR 126/19).
  • BGH, 22.08.2012 - 2 StR 530/11

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Tatmehrheit); Beihilfe zum unerlaubten

    Auszug aus BGH, 09.10.2019 - 4 StR 207/19
    Zwar hätte dies aus Gründen der Akzessorietät der Teilnahme insoweit zur Annahme eines einheitlichen Beihilfedelikts des Angeklagten geführt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2008 - 5 StR 356/08, NStZ-RR 2008, 386), und wegen der Identität der zur Anwendung gebrachten Strafrahmen (§ 29a Abs. 2, § 30 Abs. 2 BtMG) wäre hier auch eine Verklammerung der hierzu jeweils tateinheitlich verwirklichten Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch die Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Betracht gekommen (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 530/11, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 13; Beschluss vom 25. September 2019 - 4 StR 126/19).
  • BGH, 21.05.2019 - 2 StR 446/18

    Anrechnung der in Spanien erlittenen Freiheitsentziehung im Verhältnis 1:1 auf

    Auszug aus BGH, 09.10.2019 - 4 StR 207/19
    Die Bestimmung des Anrechnungsmaßstabs für die von dem Angeklagten in dieser Sache in den Niederlanden erlittene Freiheitsentziehung war gemäß § 357 StPO auf den nichtrevidierenden Angeklagten K. zu erstrecken (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Mai 2019 - 2 StR 446/18, juris, Rn. 2; vom 1. September 2009 - 3 StR 264/09, NStZ-RR 2010, 27; MüKo-StGB/Maier, 3. Aufl., § 51 Rn. 67).
  • BGH, 25.09.2019 - 4 StR 126/19

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Täterschaft bei Handeln

    Auszug aus BGH, 09.10.2019 - 4 StR 207/19
    Zwar hätte dies aus Gründen der Akzessorietät der Teilnahme insoweit zur Annahme eines einheitlichen Beihilfedelikts des Angeklagten geführt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2008 - 5 StR 356/08, NStZ-RR 2008, 386), und wegen der Identität der zur Anwendung gebrachten Strafrahmen (§ 29a Abs. 2, § 30 Abs. 2 BtMG) wäre hier auch eine Verklammerung der hierzu jeweils tateinheitlich verwirklichten Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch die Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Betracht gekommen (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 530/11, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 13; Beschluss vom 25. September 2019 - 4 StR 126/19).
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